News der Woche: Europäischer Gerichtshof erklärt Finkenfang auf Malta für illegal

Valletta – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Finkenfangen auf Malta illegal ist. Denn Maltas Gesetz, welches den Fang von sieben Finkenarten erlaubt, verstößt gegen die Richtlinie der Europäischen Union zum Schutz von Vögeln. Missachtet der Mittelmeerstaat das Urteil, drohen ihm Geldstrafen. Es ist das Ergebnis eines zehn Jahre andauernden Rechtsstreits zwischen der maltesischen Regierung und Vogelschützer*innen. Nach dem EU-Beitritt im Jahr 2004 stellte Malta den Finkenfang zunächst schrittweise ein, 2009 folgte ein vollständiges Verbot. Um den Fang wieder betreiben zu können, führte das Land 2014 jedoch eine Ausnahme zu Forschungszwecken für die wildlebenden Finkenarten Buchfink, Bluthänfling, Stieglitz, Grünfink, Kernbeißer, Girlitz und Erlenzeisig ein. Malta gab vor zu untersuchen, woher die Zugfinken kommen, wenn sie im Herbst auf der Insel landen. Die Richter*innen urteilten nun, dass das Projekt kein echtes Forschungsvorhaben verfolgt und daher nicht gerechtfertigt ist. Schon seit Jahrhunderten jagen Vogelfänger*innen Finken und andere Zugvögel auf Malta – vor allem für den Käfigvogelhandel.

Tausende grausame Fanganlagen

„Finken unter dem Deckmantel der Forschung zu fangen, ist eine perfide Vorgehensweise, die nichts mit wissenschaftlichen Erkenntnissen zu tun hat. Auch vom Aussterben bedrohte Arten wie der Ortolan wurden Opfer dieser Praxis. Dass Malta kein Schlupfloch mehr für diese Praktik bietet, ist ein Erfolg für den Tierschutz“, sagt James Brückner, Leiter der Abteilung Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Auf Malta gibt es bislang noch mehrere tausend Fanganlagen. Diese bestehen jeweils aus zwei Schlagnetzen mit einer Länge von zehn bis 50 Metern, die auf Spannung gehalten werden. Dazwischen befindet sich eine Freifläche, auf der oft Futter oder Wasser bereitstehen. Sobald sich Vögel dort niederlassen, lösen die Vogelfänger*innen die Netze aus. Darüber hinaus setzen sie Lockvögel ein, die einzeln in kleinen Käfigen ausharren müssen, um mit ihrem Gesang Artgenossen anzuziehen. Dass diese tierschutzwidrige Methode nun ein Ende hat, ist auch dem „Komitee gegen den Vogelmord“, ein Mitgliedsverein des Deutschen Tierschutzbundes, zu verdanken. Dieser setzt sich seit Jahrzehnten aktiv für den Vogelschutz auf Malta ein. Das Komitee kündigte bereits an, das Fangverbot vor Ort zu überwachen.

(© Foto: Unsplash – Andy Holmes (Buchfink))

 

 

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